Bestimmungen für die Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Untersuchungsergebnisse werden ausschließlich so veröffentlicht, dass keine Möglichkeit besteht, einzelne Familien, Personen und Gruppen von Personen zu erkennen, und dass sie sich nicht negativ auf eine Gemeinschaft von Personen oder auf einzelne Personen auswirken.
Nutzungsrechte der Ergebnisse
Das Institut für Biomedizin behält sich das Recht vor, das geistige Eigentum der Forschungsergebnisse und der Entdeckungen und Erfindungen anzufordern. Bei Gemeinschaftsprojekten teilt das Institut für Biomedizin diese Anerkennung auf der Grundlage der vertraglichen Regelungen mit den einzelnen Projektpartnern.
Das Institut für Biomedizin ist eine gemeinnützige Organisation mit erheblichen öffentlichen Finanzierungen und befolgt alle in nationalen und europäischen Vorschriften vorgesehenen Bestimmungen für die Verwendung von öffentlichen Geldern.
Die CHRIS-Studie sieht keinerlei Profite vor. Sollten sich durch die erzielten Ergebnisse Ertragsmöglichkeiten bieten, verpflichtet sich das Institut für Biomedizin, alle Einnahmen in Initiativen zur Förderung der lokalen Forschung und der öffentlichen Gesundheit zu investieren.
Übereinstimmung mit der nationalen und internationalen Forschungsgesetzgebung und mit den ethischen Leitlinien
Die CHRIS-Studie entspricht der europäischen Datenschutz-Grundverordnung GDPR (2016), dem italienischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (wenn sich die entsprechenden Bestimmungen von der europäischen Gesetzgebung unterscheiden), der Erklärung von Helsinki (in geltender Fassung), der Erklärung von Taipeh 2016 (WMA-Erklärung von Taipeh zu ethischen Erwägungen bezüglich Gesundheitsdatenbanken und Biobanken), der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo 1997, in geltender Fassung) und der italienischen Forschungsgesetzgebung. Sie folgt den internationalen CIOMS-Richtlinien, den Richtlinien des Nationalen Bioethikkomitees und denen des Nationalen Komitees für Biotechnologie, Biosicherheit und Biowissenschaften für die Entnahme biologischer Proben für Forschungszwecke (2009).
Zur Teilnahme an der Forschung werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen über die Ziele und Perspektiven der Studie informiert und unterzeichnen eine Einwilligungserklärung mit detaillierten Informationen zur Studie.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt wie bereits beschrieben in Übereinstimmung mit dem italienischen und europäischen Recht (GDPR): Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden auf angemessene Weise erhoben und gespeichert und ausschließlich für wissenschaftliche Forschungszwecke verwendet, wie in der Informationsbroschüre und im Informationsvideo beschrieben.